Körper
Kopfläuse - was tun?
Läusealarm? Keine Panik!
Pünktlich zum Start von Schulen und Kindergärten haben auch die Kopfläuse wieder Hochsaison. Die Parasiten sind zwar nicht gefährlich, aber dafür ziemlich unangenehm: Sie klettern von Kopf zu Kopf, saugen Blut aus der Kopfhaut und bringen die Alarmglocken aller Eltern zum Schrillen. Wenn die Kinder mit juckender Kopfhaut aus Schule oder Kindergarten kommen, heißt es: schnell handeln! Den Kopflausbefall sofort behandeln, Bürsten und Kämme reinigen, Mützen und die Kuscheltiere der Kinder waschen sowie die Betten frisch beziehen. Es wartet also eine Menge Arbeit! Um eine weitere Ausbreitung von Kopfläusen zu vermeiden, sollte in jedem Fall offen mit dem Thema umgegangen werden. Dies kostet Überwindung. Obwohl Kopflausbefall nichts mit mangelnder Hygiene zu tun hat, macht uns das Thema auch heute noch verlegen. Aber das muss es nicht: Kopfläuse kann jeder bekommen! Wichtig ist nur, sofort alle notwendigen Maßnahmen zu unternehmen.

Was sind Kopfläuse?
Die Kopflaus ist ein flügelloses, bis zu 3 mm großes Insekt. Sie lebt in der Regel permanent im Kopfhaar. Läuse können sich mit ihren Beinen gut an den Haaren festhalten und fortbewegen. Mit ihren Mundwerkzeugen stechen und saugen sie und nehmen mehrmals täglich Blut als Nahrung auf. Die Speicheldrüsensekrete, die sie in die Wunde einbringen, führen häufig zu Juckreiz.
Wie werden Kopfläuse übertragen?
Die Läuse krabbeln bei sehr nahem Kontakt von Haarschopf zu Haarschopf. Solange mobile Läuse vorhanden sind, ist eine Ansteckung möglich. Läuse können nur kurz fern vom Kopf überleben. Nur in Ausnahmefällen erfolgt daher die Übertragung beispielsweise über gemeinsam genutzte Haarbürsten oder Mützen. Kopflausbefall hat nichts mit Hygiene zu tun, daher kann sie jeder bekommen.
Symptome einer Kopflausinfektion
Oft machen sich die Kopfläuse durch starken Juckreiz bemerkbar, der durch kleine Mengen Speichel entsteht, der bei der Blutmahlzeit in die Kopfhaut gelangt. Die Stiche der Kopfläuse können zu Verdickungen der Haut (Papeln) führen. Fehlender Juckreiz ist kein Beweis, dass kein Läusebefall vorhanden ist, weil der Juckreiz häufig erst nach einiger Zeit auftritt.
Der Lebenszyklus der Kopflaus
Der Lebenszyklus verläuft in mehreren Stadien – vom Ei (Nisse) über mehrere Larven- bzw. Nymphenstadien (bis 2,1 mm) bis zur adulten Laus. Entwicklungsfähige Eier (0,8 mm groß) werden 1 bis 2 Millimeter von der Kopfhaut entfernt an die Haare geheftet. Die Larven schlüpfen nach 6 bis 10 Tagen. Da das Haar etwa 10 Millimeter im Monat wächst, sind Nissen, die mehr als 10 mm von der Kopfhaut entfernt sind, in der Regel leer. Die leeren Nissen schimmern weißlich.
Wie erkennt man Kopflausbefall?
Hierzu müssen Haare und Kopfhaut gründlich untersucht werden. Häufig befinden sich die Läuse an Stellen hinter den Ohren, im Nacken und an den Schläfen. Das reine Durchsehen der Haare reicht oft nicht aus, um Kopfläuse zu finden. Um zuverlässig festzustellen, ob ein Kopflausbefall vorliegt,
- sollten die Haare angefeuchtet und eine Pflegespülung aufgetragen werden, um das Durchkämmen zu erleichtern. Dieses Vorgehen erschwert den Läusen zudem das Weglaufen.
- sollte das Haar mit einem feinzinkigen Kamm Strähne für Strähne von der Kopfhaut bis zu den Haarspitzen durchgezogen werden. Nach jeder Strähne sollte der Kamm auf einem Küchenpapier abgestreift werden, um zu prüfen, ob Läuse, Larven oder Läuseeier vorhanden sind.
Finden sich Läuse, Larven oder bräunlich-graue Läuseeier in Kopfhautnähe, so weist dies auf einen akuten Lausbefall hin, der behandelt werden muss. Finden sich nur weißliche Läuseeier (Nissen) weiter als 1 cm von der Kopfhaut entfernt, deutet dies auf einen früheren Kopflausbefall hin, da diese Eihüllen leer sind. Hier besteht keine Ansteckungsgefahr.
Download Nachweis von Kopfläusen
Was tun bei Kopflausbefall?
Erst einmal gilt, dass Panik unnötig ist, denn Kopfläuse sind ungefährlich und lassen sich heutzutage schnell, zuverlässig und auf schonende Weise entfernen!
- Wichtig ist eine zügige Behandlung der betroffenen Person sowie eine Kontrolle der Personen aus dem unmittelbaren Umfeld.
- Um eine Weiterverbreitung der Kopfläuse zu unterbinden, sind Eltern bzw. Sorgeberechtigte gemäß Infektionsschutzgesetz (§ 34 Abs. 5 IfSG) verpflichtet, dies der Gemeinschaftseinrichtung (Schule, Kindergarten etc.) des Kindes mitzuteilen. Dadurch kann alles Nötige unternommen werden, um die weitere Verbreitung der Kopfläuse in der Einrichtung zu verhindern.
Kopflausbefall behandeln
Für die Behandlung von Kopfläusen geeignete Mittel erhalten Sie in Ihrer Apotheke. Inzwischen stehen nicht nur Arzneimittel auf Insektizidbasis, sondern auch verschiedene Produkte zur Verfügung, die auf physikalische Weise Läuse und Läuseeier töten und für den Menschen dennoch gut verträglich sind. Bei der Wahl des passenden Läusemittels sollten Eltern auf einige Punkte achten:
Tipp 1: Erstattungsfähig? – Ja, bitte.
Wenn die Kopfhaut erstmal juckt, führt kein Weg an der Apotheke vorbei. Sicher ist: Die Plagegeister müssen konsequent bekämpft werden. Mit Blick auf die vielen Mittel zeigt sich: Die Behandlung geht an den Geldbeutel. Doch das muss nicht sein. Denn: Für Kinder übernimmt die gesetzliche Krankenkasse bei ausgewählten Produkte die Kosten – bis das Kind sein zwölftes Lebensjahr vollendet. „Erstattungsfähig“ lautet das Stichwort, das dazu führt, dass die Krankenkasse bei Vorlage eines Rezeptes die Kosten übernimmt.
Tipp 2: Probleme in der Anwendung? – Einfach vermeiden.
Der Gedanke an stundenlanges Auskämmen der Haare führt bei vielen Eltern nicht unbedingt zu Freudensprüngen. Umso wichtiger ist es, beim Kauf eines Läusemittels auf die Anwendungshinweise zu achten. Einige Mittel müssen immer noch mehrere Stunden einwirken oder sogar über Nacht im Haar bleiben.
Die Nachbehandlung
Wurde der Kopflausbefall erfolgreich bekämpft folgt in der Nachbehandlung die Entfernung abgestorbener Läuse und Läuseeier. Dazu können die Haare täglich, spätestens vier Tage nach der Behandlung nass mit Haarpflegespülung und Kamm ausgekämmt werden. Eine Woche nach der Anwendung sollte eine Nachuntersuchung erfolgen – erneut mit Auskämmen der nassen Haare mit Pflegespülung und Kamm. So ist sichergestellt, dass bei der Behandlung alle Stellen am Kopf erreicht wurden und keine Läuse oder Läuseeier der Behandlung entgangen sind. Der Zeitpunkt ist so gewählt, dass es nicht zu einer erneuten Eiablage kommen kann (siehe Behandlungsschema).

Reinigungsmaßnahmen nur begrenzt notwendig!
Früher brachen bei Läusealarm häufig größere Putz- und Waschaktionen aus. Heute weiß man: Das ist nicht nötig! Denn eine Übertragung von Kopfläusen über Gegenstände ist äußerst selten, da Läuse ohne Wirt nur kurze Zeit überleben können. Erst wenn Betroffene sorgfältig behandelt und die Köpfe aller anderen Familienmitglieder untersucht wurden, sollten folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
- Kämme und Haarbürsten in heißer Seifenlösung gründlich reinigen, zum Beispiel mit Handwaschbürste oder alter Zahnbürste. Am besten nutzt jedes Familienmitglied seine eigene Haarbürste.
- Handtücher, Bettwäsche und Schlafanzug der Person wechseln, die Kopfläuse hat.
- Mützen, Schals, Decken und andere Dinge, die mit dem Kopfhaar des oder der Betroffenen in Kontakt gekommen sind, drei Tage in einem verschlossenen Plastikbeutel aufbewahren. Länger überleben Kopfläuse nicht.
- Kuscheltiere und andere Gegenstände, auf die das Kind nicht drei Tage verzichten möchte, können auch einer gründlichen Sichtkontrolle unterzogen werden – evtl. mit einer Lupe.
- Klebrige Nissen bleiben oft auch nach Behandlung an den Haaren haften. Leere Nissen stellen zwar keine Gefahr dar, aber man möchte sie sicherlich loswerden: Dies gelingt evtl. durch weitere Behandlung mit Pflegespülung und Kamm. Manchmal kann man sie aber nur mit den Fingernägeln entfernen.
Wann kann mein Kind wieder Schule oder Kindergarten besuchen?
Ein Kind, bei dem Kopflausbefall festgestellt wurde, darf die Einrichtung erst wieder besuchen, wenn keine Weiterverbreitung der Kopfläuse mehr zu befürchten ist (vgl. IfSG § 35 Abs. 1). Wie der Nachweis hierfür zu erbringen ist, kann örtlich unterschiedlich geregelt sein. Mancherorts wird eine ärztliche Bestätigung (Attest) verlangt, andernorts genügt eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass sie die Behandlung durchgeführt haben. Einen Vordruck für eine solche Bestätigung finden Sie nachfolgend zum Download.
Download Elternbrief Behandlungbestätigung
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